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Agb

Rechtliche Informationen - allgemeine Geschäftsbedingungen.

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Stand 01. März 2026

1.  Geltungsbereich
1.1. MEHRINGER® erbringt fotografische Leistungen im Bereich Interior- und Architekturfotografie sowie damit verbundene kreative und gestalterische Leistungen (z.B. Bildbearbeitung, Layout- oder Grafikarbeiten). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen MEHRINGER® – Interior & Architectural Photography, Stefan Mehringer (nachfolgend „Fotograf“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über fotografische Leistungen.
1.2. Der Fotograf arbeitet überwiegend für gewerbliche Kunden. Diese AGB sind vorrangig auf Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ausgerichtet. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten sie entsprechend, soweit keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
1.3. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn der Fotograf ihrer Geltung ausdrücklich in  Textform zustimmt.


2.  Vertragsgegenstand
2.1. Der Fotograf erbringt professionelle Fotoaufnahmen im Bereich Innenarchitektur, Architektur und Immobilien sowie deren hochwertige Nachbearbeitung. Seine Leistungen beruhen auf fachlichem Können, gestalterischem Anspruch, architektonischem Verständnis und eigenem kreativen Ermessen.
2.2. Sofern keine abweichenden Absprachen getroffen werden, entscheidet der Fotograf selbständig über Perspektiven, Blickwinkel, Lichtsituationen, Bildkomposition und technische Umsetzung.
2.3. Der Fotograf ist in der Wahl von Perspektiven, Bildausschnitten und Stilistiken frei. Vorgaben, Motivlisten oder Wunschperspektiven können berücksichtigt werden; die abschließende Auswahl der geeigneten Einstellungen erfolgt jedoch nach gestalterischem und fachlichem Urteil des Fotografen.


3.  Verantwortlichkeiten des Kunden (Shootingbereitschaft)
3.1. Der Kunde stellt sicher, dass die Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin fotobereit sind (Ordnung, Sauberkeit, vollständige Fertigstellung, eingeschaltete und funktionierende Beleuchtung, Zugang zu allen Bereichen).
3.2. Wartezeiten oder durch unzureichende Shootingbereitschaft verursachte Verzögerungen können gesondert nach Aufwand bzw. gemäß vereinbartem Stundensatz berechnet werden.
3.3. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Zugänge, Ansprechpartner sowie sicherheitsrelevanten Hinweise rechtzeitig kommuniziert werden.
3.4. Für gewerbliche oder bauliche Objekte stellt der Kunde ggf. benötigte Sicherheitsausrüstung unentgeltlich zur Verfügung.


4.  Genehmigungen, Rechte Dritter und Freistellung
4.1. Der Kunde bestätigt, dass er über sämtliche für die Durchführung des Shootings und die anschließende Nutzung der Bilder erforderlichen Rechte verfügt (z.B. Eigentümer- oder Mietrechte, Hausrecht, Markenrechte, Rechte an Ausstattung oder Kunstwerken).
4.2. Externe Einflussfaktoren oder Rechte Dritter (z. B. Kunstwerke, private Objekte, Architekturdetails) sind vom Kunden zu prüfen.
4.3. Der Kunde stellt den Fotografen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus fehlenden Rechten oder Genehmigungen entstehen.
4.4. Drohnenaufnahmen:
4.4.1. Falls Drohnenaufnahmen Bestandteil des Projekts sind, werden diese durch einen qualifizierten externen Anbieter im Auftrag des Fotografen durchgeführt. 
4.4.2. Flugrechtliche, technische und sicherheitsbezogene Aspekte des Drohnenbetriebs obliegen dem eingesetzten Piloten oder Dienstleister. 
4.4.3. Der Kunde stellt lediglich sicher, dass das Objekt grundsätzlich fotografiert bzw. aus der Luft aufgenommen werden darf und erforderliche Einwilligungen vorliegen.
4.4.4. Der Kunde stellt den Fotografen von Ansprüchen Dritter frei, die aus fehlenden Rechten oder Genehmigungen entstehen, soweit diese Ansprüche auf Umständen aus der Sphäre des Kunden beruhen.
4.4.5. Der Fotograf haftet nicht für Genehmigungen, Flugerlaubnisse oder deren ordnungsgemäße Erteilung.


5.  Durchführung des Auftrags
5.1. Der Fotograf führt das Shooting nach eigenem fachlichen Ermessen und unter Berücksichtigung professioneller Standards durch.
5.2. Die Anzahl der zu erstellenden oder final zu bearbeitenden Bilder richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung (z. B. Preisliste oder Angebot). Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher im Rahmen des Shootings entstandenen Rohdaten, Zwischenstände oder nicht final ausgewählter Aufnahmen besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
5.3. Der Fotograf kann empfehlen oder verlangen, Außen- und Tageslichtaufnahmen zu verschieben, wenn Witterung oder Lichtqualität ein hochwertiges Ergebnis nicht zulassen.


6.  Änderung, Verschiebung und Stornierung von Terminen
6.1. Stornierung durch den Kunden
• ≥ 48 Stunden vorher: kostenfrei
• 24 – 48 Stunden vorher: 50 % der vereinbarten Auftragssumme
• < 24 Stunden / Nichtantritt: 100 % der vereinbarten Auftragssumme
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.2. Verschiebung aus organisatorischen Gründen Verschiebungen durch den Kunden sind rechtzeitig abzusprechen. Unnötige Terminblockierungen sind zu vermeiden.
6.3. Witterung / Außenaufnahmen
Bei Witterungsbedingungen, die die sichere Nutzung der Ausrüstung beeinträchtigen oder das Risiko einer Beschädigung der Technik darstellen (z. B. Regen, starke Feuchtigkeit, Sturm, extreme Kälte), kann der Fotograf eine Verschiebung des Fototermins verlangen. Dies erfolgt im beidseitigen Interesse und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden.


7.  Honorar, Nebenkosten und Mindestauftrag
7.1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise des Fotografen oder individuell vereinbarte Honorare.
7.2. Abrechnungsmodelle (z. B. pauschale Objekthonorare, Bildpakete, zeitbasierte Leistungen) ergeben sich aus der Preisliste oder dem jeweiligen Angebot.
7.3. Anfahrten innerhalb Münchens pauschal, außerhalb nach Kilometer.
7.4. Mindestauftragssumme pro Termin: 400 € netto.
7.5. Zuschläge für Wochenend- oder Nachtzeiten richten sich nach der Preisliste oder dem jeweiligen Angebot.
7.6. Bei einem Auftragsvolumen über 3.000 € netto kann der Fotograf eine Anzahlung von 30 % bei Auftragserteilung verlangen, Rest bei Lieferung.


8.  Zahlungsbedingungen
8.1. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto fällig.
8.2. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung auf den Kunden über. Der Fotograf kann hiervon abweichen; ein Anspruch darauf besteht nicht.
8.3. Skonto wird nicht gewährt.


9.  Nutzungsrechte (Lizenz)
9.1. Der Fotograf bleibt alleiniger Urheber sämtlicher Aufnahmen (§ 7 UrhG).
9.2. Der Kunde erhält - nach vollständiger Bezahlung - ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Dieses Nutzungsrecht besteht nur für die Dauer des jeweils vereinbarten Verwendungszwecks.
9.3. Die Lizenz umfasst die Nutzung in den ausdrücklich vereinbarten Medien und Formaten.
9.4. Nicht gestattet ohne vorherige Zustimmung des Fotografen:
• Weitergabe an Dritte
• Unterlizenzierung
• Nutzung durch Hersteller, Gewerke oder Dienstleister
• Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks
Nachlizenzierungen erfolgen gemäß Preisliste oder individueller Vereinbarung.
9.5. Technisch notwendige Weitergaben (z. B. Druckereien, Portale) sind zulässig.
9.6. Die Weitergabe von Bilddateien oder Nutzungsrechten an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Fotografen nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für Hersteller, Gewerke, Architekten, Innenausbauer, Projektentwickler, Marketingagenturen oder sonstige am Projekt beteiligte Unternehmen. Nachlizenzierungen erfolgen ausschließlich über den Fotografen.
9.7. Die Nutzung ist auf den vereinbarten Zweck begrenzt. Eine Nutzung oder Speicherung über den vereinbarten Zweck hinaus ist nicht vorgesehen und bedarf einer gesonderten Vergütung.
9.8. Als Nutzung gilt bereits das Herunterladen, Speichern, interne Weiterverarbeiten sowie jede interne Weitergabe oder vorbereitende Verwendung der Bilddateien (z.B. Layouts, Präsentationen). Eine solche Nutzung setzt die vollständige Begleichung der Rechnung voraus.
9.9. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zum vollständigen Zahlungseingang ist die Nutzung der Bilddateien unzulässig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Nutzung der Aufnahmen bis zur vollständigen Begleichung der Forderung zu untersagen.
9.10. Die Nutzung der Aufnahmen zur Erstellung bewegter Inhalte (z.B. Videos, Animationen oder KI-generierter Bewegtbildinhalte) gilt als eigenständige Nutzungsart und bedarf einer zusätzlichen Lizenz.


10.  Bearbeitung, Veränderungen und Künstliche Intelligenz (KI)
10.1. Bearbeitung durch den Kunden
10.1.1. Zulässig ist das Anpassen des Bildausschnitts zur Integration in Layouts.
10.1.2. Nicht zulässig ohne Zustimmung in Textform:
• farbliche Veränderungen
• Retuschen
• Filter oder Bildlooks
• perspektivische Veränderungen
• generative KI-Modifikationen oder sonstige inhaltliche Eingriffe
10.2. Einsatz von KI durch den Fotografen
Der Fotograf erstellt sämtliche Bildwerke eigenständig auf fotografischer Grundlage. Im Rahmen der Postproduktion können moderne Bildbearbeitungstechniken, einschließlich KI-gestützter Funktionen (z. B. generative Füllung), eingesetzt werden, soweit diese der technischen Optimierung und gestalterischen Verfeinerung dienen. Die Bildwerke bleiben urheberrechtlich vollständig dem Fotografen zuzurechnen. Eine Kennzeichnung solcher Optimierungen ist nicht erforderlich.
10.3. Unzulässig ist ferner jede Nutzung der Aufnahmen in einem Kontext, der geeignet ist, falsche oder irreführende Aussagen über das dargestellte Objekt zu vermitteln oder den Fotografen in einen sachlich unzutreffenden, diskriminierenden oder rechtswidrigen Zusammenhang zu stellen.

11.  Urheberbenennung
11.1. Bei Veröffentlichungen ist der Fotograf zu nennen. Zulässige Varianten sind:
• MEHRINGER®
• Fotograf: Stefan Mehringer
11.2. Die Verpflichtung zur Urheberbenennung ergibt sich aus § 13 UrhG.
11.3. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können mit einer zusätzlichen Vergütung verbunden sein.
11.4. In den Bilddateien enthaltene Urheberinformationen oder Metadaten dürfen nicht entfernt oder verändert werden. 


12.  Referenznutzung durch den Fotografen
12.1. Der Fotograf ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Aufnahmen für seine Eigenwerbung zu verwenden (z. B. Website, Social Media, Portfolio etc.). Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Dies gilt, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
12.2. Der Kunde wird etwaige berechtigte Interessen vor Auftragserteilung in Textform mitteilen; abweichende Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen.
12.3. Umfassende Einschränkungen der Referenznutzung durch den Fotografen können mit einem zusätzlichen Honorar verbunden sein.


13.  Lieferung und Archivierung
13.1. Die Lieferung erfolgt über eine Onlinegalerie oder eine vergleichbare digitale Bereitstellung.
13.2. Auf Wunsch kann der Zugang passwortgeschützt erfolgen.
13.3. Der Fotograf archiviert die Bilddaten mindestens 24 Monate ab Lieferdatum; eine längere Aufbewahrung erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruch.
13.4. Der Kunde sorgt dafür, die Bilddateien für die Dauer der eigenen Nutzung selbst zu sichern.


14.  Haftung
14.1. Der Fotograf haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
14.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
14.3. Die Haftung ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
14.4. Für Schäden, die durch den Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haftet der Kunde.
14.5. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige mittelbare Schäden ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.


15.  Datenschutz
Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Details zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der auf der Website des Fotografen bereitgestellten Datenschutzerklärung.


16.  Schlussbestimmungen
16.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
16.2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
16.3. Es gilt deutsches Recht.
16.4. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – München.